19. April 2024

Ehrenordnung

des Radfahrer-Vereins Teutonia 1921 Wölfersheim e.V.

§ 1 Grundsatz

Abs. 1)        Der RVT verleiht nach Maßgabe dieser Ehrenordnung an seine Mitglieder Auszeichnungen.

Abs. 2)        Auszeichnungen können auch an Nichtmitglieder verliehen werden.

 

§ 2 Auszeichnungen

Die Auszeichnung erfolgt durch die Verleihung

                  a) von        – Urkunden

                                   – Vereinsabzeichen in Silber, Gold oder besondere Verdienste

                                   – Erinnerungsteller, -pokale

                  b)              – der Ehrenmitgliedschaft

 

§ 3 Vereinsmitgliedschaft

Abs. 1)        Für Mitgliedschaft im Verein werden folgende Auszeichnungen verliehen

                  a) für 25-jährige Vereinsmitgliedschaft:         Silberne Nadel und Urkunde

                  b) für 50-jährige Vereinsmitgliedschaft:         Goldene Nadel und Urkunde

Abs. 2)        Als Grundlage der Berechnung dient der Beginn der Vereinsmitgliedschaft, bei welcher das tatsächliche Eintrittsdatum zugrunde gelegt wird. Bei der Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird das Eintrittsjahr bzw. das Wiedereintrittsjahr als volles Jahr gerechnet. Die Ehrung erfolgt auf Veranlassung des Vorstandes an der Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen.

 

§ 4 Ehrenmitgliedschaft

Abs. 1)        Die Ehrenmitgliedschaft ist eine besondere Auszeichnung. Sie kann nur auf Beschluss des Vorstandes verliehen werden.

Abs. 2)        Die Ehrenmitgliedschaft wird nach 40-jähriger Vollmitgliedschaft an die Mitglieder verliehen. Die Ehrenmitgliedschaft enthebt das Mitglied von der Beitragspflicht.

Abs. 3)        Die Ernennung soll grundsätzlich in der Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen erfolgen.

Abs. 4)        Die Ehrenmitgliedschaft kann nur auf einstimmigen Beschluss des Vereinsvorstandes entzogen werden.

 

§ 5 Besondere Verdienste

Abs. 1)        Geehrt werden können:

                  a) Mitglieder für besondere Verdienste und Leistungen für den Verein oder

                  b) Mitglieder für besondere sportliche Leistungen

                  c) Nichtmitglieder für besondere Verdienste und Leistungen für den Verein

Abs. 2)        Der Vereinsvorstand entscheidet darüber, wer geehrt werden soll und über die Auszeichnung
(siehe § 2). Vorschläge können von allen Vereinsmitgliedern eingereicht werden.

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese Ehrenordnung tritt sofort nach dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

Wölfersheim, 30.12.2005